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Cyberkriminalität und IT-Schattenwirtschaft

Cyberkriminalität bezeichnet alle kriminellen Handlungen, welche im Cyberspace begangen werden.

Cyberkriminalität lässt sich unterscheiden in Handlungen, bei denen Informationstechnologie als Begehungsmittel (z.B. Internetbetrügereien oder Urheberrechtsverletzungen) verwendet werden, und Handlungen, bei denen Informationstechnologie als Angriffsmittel genutzt wird (z.B Hacking-Vorfällen).

Gewaltkriminalität physischer Ausprägung ist im Cyberspace nicht möglich. Jedeglich die Planung/Beihilfe von Gewalttaten und die Verbreitung von Medieninhalten mit Gewaltstraftaten sowie die verbale Gewalt (Cybermobbing) können durch Informationstechnologie erfolgen.

Somit lässt sich sagen, dass Cyberkriminalität größtenteils nur leichte bis mittelschwere Straftaten umfasst, welche in der Regel ökonomisch motiviert sind. So werden in Dark Net Foren z.B gestohlene Daten oder andere Waren wie Waffen/Drogen gehandelt. Dieser illegale und weitestgehend anonyme Handel wird auch als digitale Schattenwirtschaft bezeichnet.

 Die ökonomisch motivierte Cyberkriminalität zeichnet sich oftmals auch durch organisierte Strukturen aus. Diese organisierten Strukturen unterscheiden sich insofern von kriminellen Organisationsstrukturen in der analogen Welt (Mafia, Drogen-Clans), als dass sie in den meisten Fällen nur kurz beständig sind und der Arbeitsteilung dienen. 

Strafrecht im Internet:

 Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das Internet ist ein  ein Kommunikationsnetz zwischen Endpunkten. Die Endpunkte bzw. Zugriffspunkte zum Internet befinden sich in einem physischen Raum, sodass es im Strafrecht viele Möglichkeiten gibt Cyberkriminalität zu ahnden. 

Nichtsdestotrotz ergeben sich durch das Internet viele Strafbestände, welche erst noch genauer definiert und reglementiert werden müssen.